Mitglied werden

Sie wollen Mitglied unserer Kirche werden? 

Wir freuen uns auf Sie! Jedes Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche gehört der Kirchgemeinde seines Wohnortes an und ist zugleich Mitglied der Kantonalkirche. Unsere Kirche ist demokratisch organisiert. Als Mitglied können Sie in Ihrer Kirchgemeinde Ihre Meinung frei äussern und das aktive und passive Wahlrecht ausüben.

 

Was kostet der Eintritt?

Der Eintritt in die Kirche ist gratis.

 

Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche?

Als Mitglied müssen Sie Kirchensteuern auf Ihr Einkommen und Vermögen bezahlen. Mit den Kirchensteuern finanzieren Sie die Arbeit  Ihrer Kirchgemeinde und der Landeskirche für die Menschen vor Ort, in der Region und im Kanton. Sie erhalten sämtliche Dienstleistungen Ihrer Kirchgemeinde gratis.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt über den Vorstand der Kirchgemeinde. Teilen Sie dem Präsidenten des Kirchenvorstandes Ihren Eintritt schriftlich mit einem Brief oder mit dem Kircheneintrittsformular mit.

Formular Kircheneintritt (PDF)

Formular Kircheneintritt (Word)

Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu einem allfälligen Eintritt haben, können Sie auch zuerst Kontakt mit dem Pfarramt aufnehmen und unverbindlich das Gespräch suchen. Was dort besprochen wird, wird vertraulich behandelt und untersteht dem Amtsgeheimnis.

 

Werde ich beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Darum werden Menschen, die in einer anderen christlichen Gemeinschaft getauft wurden, nicht noch einmal getauft.

 

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann dürfen Sie sich taufen lassen, aber Sie müssen es nicht.

 

Werde ich geprüft, wenn ich in die Kirche eintrete?

Nein! Vorgesehen ist in der Regel ein Gespräch, das eine Pfarrperson mit Ihnen führt, um die Aufnahme vorzubereiten und sich näher kennenzulernen.

 

Werde ich der Kirchgemeinde vorgestellt?

Nur, wenn Sie es wünschen, kann der Eintritt in einem Gottesdienst vollzogen werden. Sonst kann die Aufnahme durch die Pfarrperson vor Vertreterinnen/Vertretern des Kirchgemeindevorstands erfolgen.

 

Diskretion

Es ist selbstverständlich, dass alle Ihre Angaben im Zusammenhang eines Eintritts streng vertraulich behandelt werden. Davon Kenntnis erhält nur der lokale Kirchgemeindevorstand und die Steuerabteilung der Gemeindeverwaltung, welche ihrerseits dem Amtsgeheimnis verpflichtet sind.